Thema Beschuldigung

Einführung

Das müssen wir noch klären

  • unbegründete Anschuldigungen
    • falsche Anschuldigungen (beabsichtigt)
    • falsche Verdächtigungen (unbeabsichtigt)

Um eine klare Unterscheidung zu anderen Formen unbegründeter Anschuldigungen zu treffen, haben die Forscher Poole und Lindsay (1997) vorgeschlagen, den Begriff «falsche Anschuldigungen» (false allegations) speziell für Fälle zu verwenden, in denen sich der Beschuldigende der Lüge bewusst ist. Dies steht im Gegensatz zu «falschen Verdächtigungen» (false suspicions), die das Ergebnis unbeabsichtigter Prozesse sind.

Spektrum der Falschbeschuldigungen

Die psychologischen Phänomene können in einem kohärenten Stufenmodell der Falschbeschuldigung zusammengefasst werden.

Damit wird deutlich, wie sich eine Beschuldigung von einer bewussten, absichtlichen Lüge zu einer aufrichtig geglaubten falschen Erinnerung entwickeln kann. Dabei werden die allmähliche Erosion der bewussten Absicht und die zunehmende Dominanz unbewusster kognitiver und gedächtnisbezogener Verzerrungen hervorgehoben. Das Spektrum verdeutlicht die Fluidität zwischen diesen Stadien und zeigt, dass der innere Zustand eines Beschuldigten nicht statisch ist, sondern sich im Laufe der Zeit aufgrund verschiedener innerer und äußerer Einflüsse verändern kann.

Diese Tabelle bietet eine klare, strukturierte und visuell zugängliche Zusammenfassung des komplexen psychologischen Kontinuums der Falschbeschuldigung.

Diese übersichtliche Darstellung zeigt

  • wie sich der Beschuldigte fühlt (ob er es mit Absicht gemacht hat und was er davon hält),
  • welche psychologischen Gründe es gibt und was man sonst noch beobachtet hat.
  • hilft durch eine ausführliche Darstellung, die Stadien zu vergleichen.
  • dass das Phänomen sich immer weiterentwickelt.
  • Sie macht die Erklärungen hier klarer und wissenschaftlicher.

 

Spektrum der Falschbeschuldigungen

STUFE ABSICHT DES BESCHULDIGERS GLAUBENSZUSTAND DES BESCHULDIGERS DOMINANTE PSYCHOLOGISCHE MECHANISMEN BEISPIELE/KONTEXT
1. Bewusste und vorsätzliche Erdichtung Vorsätzliche Täuschung; volle Kenntnis der Unwahrheit der Anschuldigung Weiss, dass die Anschuldigung falsch ist; subjektive Überzeugung fehlt Motivationale Faktoren: Rache, persönlicher/materieller Gewinn, Suche nach Aufmerksamkeit, Ablenkung von eigener Schuld, Alibi, Zwang, Betrug, Malingering Meineid (Perjury), Falschaussagen unter Eid; Strategische Anschuldigungen in Gerichtsverfahren (z.B. Scheidungen); Falsche Berichte zur Erlangung von Vorteilen 7
2. Übergang zur
«gefühlten Wahrheit»
Zuerst bewusste Täuschung, dann zunehmende Selbst-täuschung; Ambivalenz zwischen dem Wissen um die Falschheit und dem aufkommenden Gefühl der Wahrheit Beginnt, die Anschuldigung als wahr zu empfinden («es fühlt sich richtig an»); Restbewusstsein der Falschheit kann bestehen bleiben Kognitive Verzerrungen: Bestätigungsfehler (Confirmation Bias), motiviertes Denken (Motivated Reasoning), illusorische Korrelation; Projektion; Einfluss von Suggestibilität durch externe Ermutigung; emotionale Faktoren (Stress, Angst) Falsche Anschuldigungen in hochkonflikthaften Familienrechtsfällen; Therapeutische Übertragung, bei der vergangene Traumata auf die Gegenwart projiziert werden; Anschuldigungen, die durch Gruppendynamik oder Vorurteile verstärkt werden
3. Vollständige
falsche Erinnerung
Unbewusst; keine Täuschungsabsicht; Person ist von der Wahrheit der Erinnerung völlig überzeugt Glaubt fest daran, dass die falsche Erinnerung real ist; subjektive Überzeugung ist absolut; «fühlt sich richtig an» ist zur «Realität» geworden Mechanismen der Gedächtnisverzerrung und -implantation: Desinformationseffekt; suggestive Befragungstechniken; Konfabulation (unbewusstes Füllen von Gedächtnislücken); Rolle von Imagination und Wunschdenken; neurowissenschaftliche Korrelate (insbesondere ventromedialer Frontallappen und «doubt tag») Falsche Zeugenaussagen, die durch suggestive Befragung verzerrt wurden; «Lost in a shopping mall»-Studien zur Implantation von Erinnerungen; Fälle von Konfabulation bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Korsakoff-Syndrom); Erinnerungen an Traumata, die durch therapeutische Techniken unbeabsichtigt implantiert wurden

Modell der Beschuldigung

Motiv - Motor - Ziel

Es gibt verschiedene Motive für Schuldzuweisungen, die sich im Nachhinein als Falschbeschuldigungen herausstellen können. Doch letztendlich spielen Macht und Kontrolle eine zentrale Rolle. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschuldigungen sexuelle Gewalt, Kindesmissbrauch, häusliche Gewalt oder andere Anschuldigungen beinhalten.

Siehe auch Wikipedia für Abwehrmechanismus.

Der Mechanismus der Beschuldigung

Bei Anschuldigungen geht es in erster Linie einer Person eine Verantwwortung oder Schuld anzulasten. In der Fachsprache redet man hier von einem Attributionsprozess. Eine falsche Beschuldigung ist entsprechend ein Fehlattributionsprozess, bei dem eine Person einer anderen etwas fehlerhaft anrechnet.

Solche Schuldverschiebungen beruhen auf einem Abwehrmechanismus, der aus psychischen Vorgängen besteht. Dieser dient dazu, innere oder zwischenmenschliche Konflikte auf eine Weise zu regulieren, die der seelischen Verfassung einer Person Entlastung verschafft. Dies geschieht meist reflexhaft und zunächst eher unbewusst. Doch ist keineswegs die Rede davon, dass dieser Umstand keine Verantwortlichkeit bedingt.

Strafbarkeit:
Die falsche Anschuldigung ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) unter den Rechtspflegedelikte geregelt, genauer in Artikel 303. 
 
  • Vorsatz:
    Es ist entscheidend, dass die Anschuldigung wider besseren Wissens und mit der Absicht erfolgt, eine Strafverfolgung einzuleiten. 
     
  • Relevanz der Einleitung eines Strafverfahrens:
    Ob tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht, ist für die Strafbarkeit der falschen Anschuldigung nicht relevant. 
     
  • Strafmaß:
    Die falsche Anschuldigung kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. 
     
  • Rechte der beschuldigten Person:
    Eine Person, die beschuldigt wird, hat das Recht, die Aussage zu verweigern und sich anwaltlich vertreten zu lassen. 
     
  • Lüge als Beschuldigter:
    Im Strafverfahren darf ein Beschuldigter lügen, um sich nicht selbst zu belasten, jedoch nicht, um eine andere Person falsch zu beschuldigen. 
     
  • Falsche Anschuldigung als Straftat:
    Das gezielte Beschuldigen einer anderen Person einer Straftat ist strafbar, selbst wenn der Beschuldigte die Wahrheit sagt. 
     
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Zusammenfassend: Eine falsche Anschuldigung ist in der Schweiz eine Straftat, die mit Konsequenzen verbunden ist, selbst wenn kein Strafverfahren eingeleitet wird. Beschuldigte Personen haben Rechte, aber auch Pflichten, und dürfen nicht dazu missbraucht werden, unschuldige Personen zu belasten. 
 

Unterscheidung - unbewusst oder vorsätzlich?

Eine Einordnung, die dabei hilft, Klarheit über die Situation zu erlangen, ist kybernetischer Art.

  • Frage 1: Ist die Beschuldigung vorsätzlich und gezielt erfolgt?
  • Frage 2: Welches Ziel könnte von dieser Person verfolgt werden?

In der Kybernetik lassen sich die beiden Fragen rational auf eine reduzieren:

  • Welche Art von (systemischer) Störung herrscht vor,  die einen Menschen dazu bringt, eine Falschbeschuldigung zu erheben?

 

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Exkurs

Grundsatz: Erinnerungen können verändert werden

In den meisten Fällen gibt es reale Ereignisse, die daraufhin durch eine „Störung” bewusst oder unbewusst "umgedeutet" wurden. Dieses "Umdeuten" ist zwar möglich, verändert jedoch nicht die tatsächliche Realität. Lediglich die individuelle und sbjektive Erinnerung an das Ereignis kann verändert werden.

 

Ablauf einer Erinnerungsbildung und Erinnerungsabrufs

 

Ereignis -> Perzeption -> Gedächtnisbildung -> "gespeicherte" Erinnerung -> Erinnerungsabruf

 

A. Es gibt ein Ereignis

B. Das Gehirn "registriert" das Ereignis (Perzeption) und löst eine Gedächnisbildung aus.

C. Dadurch konstruiert das Gehirn umgehend eine Erinnerung.

E. Diese Erinnerung kann abgerufen werden - z.B. durch Befragung.

 

Wichtig: Dabei darf man nicht davon ausgehen, dass eine Erinnerung wie ein Foto oder ein Video im Gehirn abgespeichert wird. (Siehe Erklärung in Glossarverzeichnis)

 

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Nachträglich veränderte Erinnerungen

Erinnerungen können durch verschiedene Faktoren (Störungen) nachträglich verändert werden.

  • Eigene kognitive Verzerrungen/Biases
  • Fehlinformation nach einem Ereignis
  • Suggestion durch Befragung
  • Täter-Opfer-Narrativ (extern)
  • Psychologische Projektion (unbewusst)
  • Bewusste Lügen/Manipulation (Vorsatz)

 

Solche Störungen ereignen sich entweder unbewusst und unwillkürlich - oder bewusst und mit Vorsatz:

I. Bewusst und mit Vorsatz, oder

II. Unbewusst durch inneren Antrieb.

 

Juristische Einordnung

Wenn wir von falscher Anschuldigungen reden, dann wird eine Methodlogie angewandt, die sich auf einen im Strafgesetzbuch enthaltenen Strattatbestand abstützt.

Strafgesetzbuch (StGB) Art. 303 Ziffer 1 und 2 (Link):

  1. Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen,

wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 2. Betrifft die falsche Anschuldigung eine Übertretung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

 

(Hier die Methodologie - in vereinfachter Weise - einfügen)

A. Wider besseren Wissens (bewusst) jemanden beschuldigen, sodass eine Strafverfolgung erfolgt

B. in anderer Weise (bewusst) arglistige Veranstaltungen treffen, mit der Absicht, dass eine Strafverfolgung herbeigeführt würde

C. Unbewusste Handeln schützt nicht vor Strafe

 

"Arglistige Veranstaltungen" im Zusammenhang mit Art. 303 StGB (falsche Anschuldigung) bezieht sich auf Handlungen, die darauf abzielen, eine Strafverfolgung gegen eine unschuldige Person herbeizuführen, ohne diese direkt zu beschuldigen. Es handelt sich um eine Form der indirekten falschen Anschuldigung, bei der der Täter durch listige oder täuschende Handlungen eine Strafuntersuchung gegen eine andere Person in Gang setzen möchte.