Stalking und Nachstellung
von Admin
Gemäss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.
Stand der Beratungen: Erledigt
Schlussabstimmungstext: BBl 2025 2030
Referendumsfrist: 09.10.2025