Stalking und Nachstellung

von Admin

Gemäss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.

 

Stand der Beratungen: Erledigt

Schlussabstimmungstext: BBl 2025 2030

Referendumsfrist: 09.10.2025

 

Infos auf der Seite des Parlamentes